Eigenleistungen:

Eigenleistungen müssen bis zur Vorlage der Baugenehmigung
bestimmt werden und können nur als Gesamtgewerk übernommen
werden.
Eigenleistungen, die zur Überschneidung mit anderen Gewerken
und Gewährleistungen führen können, sind hiervon ausdrücklich 
ausgenommen.

Die Eigenleistungen müssen dann im Bauablaufplan ausgeführt
werden und dürfen keine Behinderung anderer Gewerke auslösen.

Die Bauleitung, die Bauüberwachung und Gewährleistung entfallen 
für diese in Eigenleistung ausgeführten Gewerke.

 

Aber auch hierzu können wir Ihnen gern auf Ihre Fragen antworten.