Der Gartenzaun

Die Einfriedung des Grundstücks kann von der Baubehörde oder
auch von den Nachbarn gefordert werden.

Die Art und Ausführung des Gartenzauns wird in den Bebauungsplänen der 
Gemeinden und im Nachbarschaftsrecht beschrieben bzw, festgesetzt.

Klicken Sie auf Nachbarschaftsrecht und sehen Sie im Adobe Dokument, 
zehnter Abschnitt unter  "Einfriedungen" nach.